AGB

Hebammenordination - Mirjam Holzer - Wahlhebamme

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines

1.1. Mirjam Holzer ist freiberufliche Hebamme mit Sitz in A-5026 Salzburg und in dieser Eigenschaft in das Hebammenregister des österreichischen Hebammengremiums (ÖHG) mit der Zahl 2150 eingetragen.

1.2 Mit gegenständlichen AGB wird der Behandlungsvertrag zwischen Mirjam Holzer – im Weiteren als „Wahlhebamme“ bezeichnet – und der Schwangeren bzw. Wöchnerin – im Weiteren als „Klientin“ bezeichnet – im Sinne eines freien Dienstvertrages geregelt.

1.3 Mit gegenständlichen AGB wird der Vertrag für Kurse zwischen Mirjam Holzer – im Weiteren als „Wahlhebamme“ bezeichnet – und der Kursteilnehmerin/dem Kursteilnehmer geregelt.

  1. Vertragsabschluss

2.1. Der Behandlungsvertrag zwischen der Wahlhebamme und der Klientin kommt entweder persönlich nach erfolgtem kostenpflichtigem Erstgespräch bzw. einer Hebammensprechstunde oder im Anschluss an das MKP-Beratungsgespräch, mit der durchgeführten Terminvereinbarung in der Wochenbettbetreuung bzw. Betreuungsvereinbarung per E-Mail, über das Website-Kontaktformular der Wahlhebamme,  einer Anmeldung über die Hebammensoftware Hebamio oder telefonisch sowie durch die Unterzeichnung des Behandlungsvertrages und der darin vereinbarten Leistungen zu Stande. Die Klientin bestätigt hierdurch die Kenntnisnahme und Akzeptanz der Vertragsinhalte.

2.2 Die Wahlhebamme darf einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen ablehnen, im Besonderen, wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis mit der Klientin nicht erwartet werden kann.

  1. Vertragsgegenstand

3.1. Der genaue Leistungsinhalt des Behandlungsvertrages ergibt sich aus den zwischen der Wahlhebamme und der Klientin vereinbarten Leistungen.

3.2. Die Wahlhebamme ist bei der Leistungserbringung grundsätzlich nicht an einen bestimmten Ort gebunden, wobei die Leistungserbringung in den häufigsten Fällen am Wohnsitz der Klientin oder in der Hebammenordination der Wahlhebamme erfolgt. Die Wahlhebamme verfügt über eine Ordination, in welcher die Beratungsgespräche und Kurse stattfinden.

3.3. Die Wahlhebamme bietet keine durchgehende Rufbereitschaft an. Sie ist von Montag bis Freitag zu den aktuell gültigen Ordinationszeiten erreichbar – siehe: Website: https://www.hebammemirjam.com/kontakt

3.4. An Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen besteht nach Absprache mit der Klientin die Möglichkeit der telefonischen Terminvereinbarung (Anruf, Hinterlassen einer Sprachnachricht oder SMS) zur Vereinbarung der ersten Wochenbettvisite bei Entlassung aus dem Krankenhaus.

3.5. In medizinisch dringenden Fällen, hat die Klientin ein Krankenhaus oder eine gleichgestellte medizinische Anlaufstelle zu kontaktieren bzw. aufzusuchen.

3.6. Die Wahlhebamme ist telefonisch ausschließlich über ihr Diensthandy unter der von der Wahlhebamme aktuellen und bekannt gegeben Telefonnummer erreichbar – siehe:

Website: https://www.hebammemirjam.com/kontakt

  1. Mitwirkungspflichten der Klientin

4.1. Die Klientin ist verpflichtet, die Wahlhebamme wahrheitsgemäß über Umstände zu informieren, welche aus Sicht der Wahlhebamme für die Wahrung des Wohls und der Gesundheit der Klientin, sowie des/der Neugeborenen und des Säuglings/der Säuglinge notwendig sind. Der Wahlhebamme müssen alle für ihre Tätigkeit wesentlichen Informationen, im Besonderen gesundheitliche Beschwerden oder Beeinträchtigungen, mitgeteilt werden.

4.2. Die Klientin hat der Wahlhebamme im Rahmen der Erstanamnese alle medizinisch relevanten Informationen mitzuteilen. Diese Mitwirkungspflicht trifft die Klientin auch bei allen darauffolgenden Anamneseerhebungen.

4.3. Die Klientin ist verpflichtet der Wahlhebamme etwaige Änderungen über ihre Personendaten, des Wohnsitzes oder Kontaktdaten unverzüglich bekannt zu geben.

4.4. Die Wahlhebamme ist gemäß § 7 des Hebammengesetzes (HebG) zur Verschwiegenheit hinsichtlich der ihr anvertrauten und bekannt gewordenen Tatsachen und Geheimnisse verpflichtet. Die Daten der Klientin werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und Datenschutzvorschriften verarbeitet und gespeichert.

4.5. Im Falle der Verhinderung der Wahlhebamme, hat die Klientin bei der Organisation einer professionellen Weiterversorgung mitzuwirken.

4.6. Sollte die Klientin die Wahlhebamme in dringenden Fällen nicht erreichen können, so ist die Klientin dazu verpflichtet eine gleichgestellte medizinische Anlaufstelle zu kontaktieren bzw. aufzusuchen

4.7. Sofern die Wahlhebamme beim ersten telefonischen Kontaktversuch von Seiten der Klientin nicht unmittelbar antwortet, ist die Klientin dazu verpflichtet, die telefonische Kontaktaufnahme weiterhin zu versuchen.

4.8. Ist die Wahlhebamme nicht erreichbar, so hat die Klientin die nächstgelegene Klinik aufsuchen.

4.9. Die Kontaktaufnahme zur Vereinbarung der Wochenbettvisite nach erfolgtem Erstkontakt hat ausschließlich telefonisch durch einen Anruf, Hinterlassen einer Sprachnachricht oder per SMS zu erfolgen und somit nicht über das Kontaktformular der Website der Wahlhebamme, die Hebammensoftware Hebamio oder per E-Mail.

4.10. Die Wahlhebamme kann vom Behandlungsvertrag zurücktreten, wenn die Klientin ihre Mitwirkungspflichten verletzt.

  1. Termine

5.1. Die jeweiligen Termine werden mit der Klientin einzeln vereinbart. Die vereinbarten Termine sind von der Klientin wahrzunehmen.

5.2. Sollte ein Termin aus einem nichtigen Grund nicht wahrgenommen werden können, so ist dies der Wahlhebamme rechtzeitig, jedoch mindestens 24 Stunden vor dem Termin persönlich oder telefonisch durch einen Anruf, Hinterlassen einer Sprachnachricht oder per SMS bekannt zu geben.

5.3. Sollte ein Termin aus einem gewichtigem Grund nicht wahrgenommen werden können, so ist dies der Wahlhebamme rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin persönlich oder telefonisch durch einen Anruf, Hinterlassen einer Sprachnachricht oder per SMS bekannt zu geben.

5.4. Wird ein Termin nicht abgesagt oder nicht wahrgenommen, so hat die Klientin der Wahlhebamme eine pauschalierte Entschädigung in der Höhe von € 75,00 pro entfallenen Termin zu bezahlen. Diese Kosten werden von der Krankenkasse nicht zurückerstattet.

5.5. Es kann von Seiten der Wahlhebamme zu Terminverschiebungen kommen. Diese werden der Klientin telefonisch durch einen Anruf rechtzeitig bekannt gegeben.

5.6. Nach erfolgtem Erstkontakt sind Termine zur Wochenbettbetreuung telefonisch durch einen Anruf, Hinterlassen einer Sprachnachricht oder per SMS zu vereinbaren.

  1. Vertretungsbefugnis

6.1. Die Wahlhebamme erbringt ihre Leistungen im Wesentlichen selbst. Sie kann sich jedoch auch durch eine geeignete Person vertreten lassen. Die Vertretung unterliegt denselben Verpflichtungen, zu denen sich die Wahlhebamme in dieser Vereinbarung verpflichtet hat. Im Besonderen unterliegt die Vertretung den Bestimmungen der Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitspflicht.

6.2. Bei Verhinderung der Wahlhebamme zur Erbringung der vereinbarten Leistungen bemüht sich die Wahlhebamme um eine professionelle Weiterversorgung für die Klientin, wobei auch die Verweisung an eine Klinik eine professionelle Weiterversorgung darstellt.

  1. Dienstverhinderung

7.1. Im Falle von Krankheiten oder langfristiger Abwesenheit hat die Wahlhebamme der Klientin die Dienstverhinderung unverzüglich nach bekannt werden oder bei geplanter Abwesenheit spätestens zwei Wochen vor Eintritt des Ereignisses bekannt zu geben.

  1. Kosten der Betreuung, Beratung und Pflege

8.1. Die Klientin hat die Kosten für die Leistungen der Wahlhebamme selber zu tragen. Bei Kassenleistungen werden 80% des aktuell gültigen Kassentarifes rückerstattet. Die Klientin wird durch die Wahlhebamme über Kassenleistungen informiert. Die Einreichung der Honorarnote zur Kostenrückerstattung obliegt der Klientin – siehe:

Website: https://www.hebammen.at/eltern/kosten/

8.2. Die aktuell gültigen Kosten für die Leistungen der Wahlhebamme sind auf der Website veröffentlicht und verstehen sich als Nettobeiträge – siehe:

Website: https://www.hebammemirjam.com

8.3. Die Wahlhebamme ist berechtigt Tarifänderungen vorzunehmen. Bereits vereinbarte Leistungen sind davon nicht betroffen.

8.4. Die Kosten zur Wochenbettbetreuung und etwaiger Zusatzleistungen werden der Klienten mit der Aushändigung eines Preisspiegels zur Kenntnisgebracht.

8.5. Die Honorarforderung der Wahlhebamme entsteht mit der Erbringung der vereinbarten Einzelleistung.

8.6. Sofern die Erbringung der Leistung ohne Verschulden der Wahlhebamme unterbleibt, obwohl Sie zur Erbringung bereit war, so gebührt der Wahlhebamme eine Vergütung gemäß Punkt 5.4.

  1. Zahlungsbedingungen

9.1. Die Zahlungsbedingungen werden individuell vereinbart. Ohne Vereinbarung wird eine Gesamtrechnung nach Beendigung der Zusammenarbeit gestellt.

9.2. Der Rechnungsbetrag für Einzeltermine sowie der Wochenbettbetreuung ist innerhalb von 10 Werktagen auf das auf der Honorarnote angegebene Konto zu überweisen.

9.3. Der Rechnungsbetrag von Kursen ist innerhalb von 10 Werktagen bzw. bis einen Tag vor Kursbeginn auf das auf der Anmeldebestätigung bzw. auf der Honorarnote angegebene Konto zu überweisen.

9.4. Der Rechnungsbetrag für alle Leistungen der Wahlhebamme hat ausschließlich per Überweisung auf das auf der Honorarnote angegebene Konto zu erfolgen. Es werden keine Barzahlungen akzeptiert.

  1. Zahlungsverzug

10.1. Die Wahlhebamme ist berechtigt für jede Mahnung eine Mahngebühr in der Höhe von € 10,00 in Rechnung zu stellen.

  1. Vertragsauflösung

11.1. Beide Vertragsparteien sind dazu berechtigt, jederzeit ohne Angaben von Gründen und mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Erklärung vom gegenständlichen Vertrag zurückzutreten. Bis dahin vereinbarte Leistungen sind wie vereinbart zu entrichten.

11.2. Die Wahlhebamme kann die vertragliche Vereinbarung mit der Klientin einseitig ohne Angabe von Gründen, unter Berücksichtigung der entsprechenden Schutz- und Sorgfaltspflichten, beenden bzw. vom Behandlungsvertag zurücktreten.

11.3. Die Wahlhebamme ist nicht verpflichtet, die Klientin bei der Fürsorge für einen anderweitigen Hebammenbeistand zu unterstützen.

11.4. Die Wahlhebamme ist berechtigt die Behandlung abzubrechen, insbesondere, wenn die Klienten die Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzureichend, lückenhaft oder gar nicht mitteilt oder die Therapiemaßnahmen vereitelt.

11.5. Allenfalls bleibt der Kostenanspruch der Wahlhebamme für die bis zur Vertragsauflösung erbrachte Betreuung, Beratung und Pflege aufrecht.

  1. Kurse

12.1. Voraussetzung zur Teilnahme am Kursprogramm ist die gesundheitliche Eignung. Jede Teilnehmerin/jeder Teilnehmer ist eigenständig dafür verantwortlich, gegebenenfalls eine ärztliche Abklärung vornehmen zu lassen, sodass die Kursteilnahme sowohl für sich selbst als auch für das angemeldete Kind/die angemeldeten Kinder ohne gesundheitliche Bedenken erfolgt.

12.2. Bei allen angebotenen Kursen besteht keine Verpflichtung an bestimmten Abläufen oder Übungen teilzunehmen. Es obliegt der Kursteilnehmerin/dem Kursteilnehmer Übungen nicht mitzumachen bzw. Übungen/Massagegriffe beim Säugling/Kind nicht durchzuführen.

12.3. Kann die Kursteilnehmerin/der Kursteilnehmer an einem Kurstermin nicht teilnehmen, so ist dies der Wahlhebamme telefonisch durch einen Anruf, Hinterlassen einer Sprachnachricht oder per SMS mitzuteilen. Es besteht kein Anspruch auf Kostenrückerstattung oder ein Nachholen der Kurseinheit.

12.4. Die Wahlhebamme wird bei der Durchführung von Kursen nicht vertreten. Im Falle der Verhinderung der Wahlhebamme zum vereinbarten Kurstermin – z. B. im Krankheitsfall, wird von Seiten der Wahlhebamme ein Ersatztermin vereinbart.

12.5. Die Wahlhebamme hat die Absage eines Kurstermines rechtzeitig bekannt zu geben.

12.6. Es wird darauf hingewiesen, dass es in Absprache mit den Kursteilnehmern zu Änderungen der Kurszeiten kommen kann.

12.7. Der Kursbeitrag ist innerhalb von 10 Werktagen bzw. bis spätestens einen Tag vor Kursbeginn auf das auf der Anmeldebestätigung bzw. auf der Honorarnote angegebene Konto zu überweisen.

12.8. Bei Stornierungen bis 14 Tage vor Kursbeginn werden 50% der Kosten rückerstattet.

12.9. Bei Stornierungen in weniger als 14 Tagen vor Kursbeginn besteht kein Anspruch auf Kostenrückerstattung.

12.10. Stornierungen sind der Wahlhebamme schriftlich auf dem Postweg oder per E-Mail bekannt zu geben.

  1. Vertragsänderungen

13.1. Änderungen des Vertrages können nur schriftlich erfolgen.

  1. Gerichtsstand

14.1. Für allfällige Streitigkeiten aus dem gegenständlichen Behandlungsvertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Salzburg Stadt vereinbart.

  1. Schlussbestimmungen

15.1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder ungültig werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsvorschriften nicht berührt.

15.2. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ergeben sich aus diesem Vertrag.

15.3. Bei Widersprüchen im Vertrag gelten die nachfolgenden Rechtsquellen in angegebener Reihenfolgen:

-  Bestimmungen des Hebammengesetztes (HebG)

- Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB)

 

Wahlhebamme Mirjam Holzer  I  Ernst-Grein-Straße 5, 5026 Salzburg  I  Tel: +43 (0) 660 5540163

meinehebamme@sbg.at   I  www.hebammemirjam.com

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